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Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, welche als „Sicherheitsberaterrichtlinie“ bekannt ist, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt. Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.
 

Im Bereich „Gefahrgut“ bieten wir Ihnen folgende Tätigkeiten:

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung durch:

  • Schulung ihrer beauftragten Personen (abgestimmt auf Ihr Unternehmen)
  • Gefahrgutaudits und Rechtsprüfungen
  • einen 24-Stunden-Dienst bzw. Notfallberatung
  • Informationsweitergabe über bevorstehende gesetzliche Neuerungen
  • monatliche Überwachung und Begehungen (Betriebsüberwachung)
  • Klassifizierungen und Kennzeichnungen von Stoffen und Zubereitungen – einschließlich der Auswahl geeigneter Verpackungen
  • Unterstützung bei Unstimmigkeiten mit Kontrollbehörden (Rechtsberatung)
  • Übernahme der Verantwortung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff, Luft und See)
  • Gestellung von externen Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger:
    - Straße
    - Luft
    - See
    - Eisenbahn
  • Gestellung von beauftragtem Personal
  • Erstellung von Dokumentationen wie z.B.:
    - Shipper's Declaration und IMO-Erklärungen
    - Gefährdungsbeurteilungen
    - Erstellung von Checklisten
    - Erstellung von Betriebsanweisungen
    - Erstellung von Arbeitsanweisungen
      für den Umgang mit Gefahrgut
    - Schriftliche Weisungen für den Fahrer
    - ADR-Versandpapiere
    - Security 1.10

Wir können aufgrund unseres sicherheitsüberwachtem Personal auch:

  • in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden
  • Verpacken von Gefahrgütern gemäß:
    - ADR
    - IATA (ICAO)
    - IMDG-Code
    - IATA-DGR
    - RID
  • notwendige Verpackungen und Utensilien verkaufen (Gefahrgutzeichen, Plakats, Bücher usw.)
  • interne Schulungen nach Kapitel 1.3 ADR geben
  • die beauftragte Person/beteiligte Personen schulen
  • Verpackungsschulungen geben
  • In-House-Schulungen geben
  • rund um das Thema Abfall und Gefahrgut beraten:
    - Ladungssicherung von Gefahrgut
    - Abfälle richtig abfüllen und verpacken
    - GHS und Gefahrgut
    - Abfallentsorgung als Gefahrgut